AGB Lifestyle Factory ZPS Medien AG

6 min

1. Anwendbarkeit

Die AGBs der ZPS Medien AG (nachfolgend ZPSMAG genannt) gelten für alle Content-Partner (Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen), welche eines der Wertangebote der ZPSMAG benutzen. Unsere Tarife und die nachfolgenden Regeln sind verbindlich, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Allfällige AGBs der Content-Partner sind nicht anwendbar.

2. Content (Magazin und Webseite)

2.1 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Beiträge
Der Content-Partner ist verpflichtet alle Informationen, Logos und allfällige Fotos an den zuständigen Redaktor zuzustellen. Die Richtigkeit und Transparenz der Angaben sowie die Respektierung von Immaterialgüterrechten Dritter (Bild, Text, Design etc.) wird seitens ZPSMAG vorausgesetzt und nicht geprüft und liegen in der ausschliesslichen Verantwortung des Content-Partners. Wird die ZPSMAG von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Content-Partner, die ZPSMAG von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen.

2.2 Beitrag und Content Partner
Die Content-Partner werden in Anbetracht auf die Themenwahl des jeweiligen Magazins sorgfältig ausgesucht und entsprechend kontaktiert. In Absprache ist eine längerfristige Zusammenarbeit mit den Content-Partnern gewünscht und für mehrere Magazinausgaben möglich. PR-Texte werden nicht berücksichtigt und werden in jedem Fall umgestaltet nach den strengen journalistischen, formalen und ästhetischen Kriterien (redaktionelles Credo, siehe Beilage).

2.3 Platzierungen
Der Beitrag wird gemäss unserem Seitenspiegel passend platziert. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtig, sind aber unverbindlich.

2.4 Gestaltung
Die Gestaltung der Beiträge unterliegt der Redaktionsleitung in Zusammenarbeit mit der Produktion. Der Content-Partner hat der Redaktion ein Logo zu liefern, welches im Magazin bei dem jeweiligen Beitrag platziert wird.

2.5 Druckunterlagen
Der Tarifpreis versteht sich bei Lieferung einwandfreier und vollständiger Daten (Logos, Bilder und Inserate) inklusive PDF oder Farbausdruck. Zusatzaufwand bei unvollständiger oder fehlerhafter Datenlieferung, falschen Auflösungen und Autorenkorrekturen werden separat verrechnet.

2.6 Insertionen
Die ZPSMAG behält sich das Recht vor, Inserate abzulehnen.

2.7 Druckfehler / fehlerhafte Daten
Druckfehler, die den Sinn des Beitrags nicht wesentlich entstellen, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Für Beiträge, die durch ungeeignete Druckunterlagen, bzw. Grafiken nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Beitrages/Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten erlassen oder in Form einer zusätzlichen Schaltung kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.8 Gut zum Druck
Beiträge und Inserate für das Magazin werden als PDF dem Content-Partner zur Prüfung zugestellt. Texte werden nicht umgeschrieben. Der Content-Partner hat den Beitrag innert der Frist (2 Arbeitstage) gegenzulesen und das «Gut zum Druck» abzugeben, ansonsten gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Er hat jedoch ausdrücklich keinen Anspruch darauf, dass Slogans oder ähnliche Werbeaussagen übernommen werden. Der Redaktor unterliegt der Medienfreiheit und darf die Texte entsprechend gestalten. Die Redaktion behält sich den Schlussentscheid vor.

2.9 Gut zur Schaltung
Online-Beiträge für die Webseite werden mittels Link dem Content-Partner zur Prüfung zugestellt. Der Content-Partner hat den Beitrag innert der Frist (2 Arbeitstage) gegenzulesen und das «Gut zur Schaltung» abzugeben, ansonsten gilt die Genehmigung zur Schaltung als erteilt. Für weitere Bestimmungen, beachten sie Punkt «2.8 Gut zum Druck».

2.10 Beleglieferung
Der Content-Partner erhält 3 Belegexemplare nach Erscheinungsdatum des Magazins.

3. Shop

3.1 Verantwortlichkeit für den Eintrag im Shop
Für den Eintrag im Shop ist der Content-Partner für die Richtigkeit und Transparenz der Angaben verantwortlich. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Slogans oder ähnliche Werbeaussagen übernommen werden. Der Redaktor hat die Freiheit den Produkt-Eintrag entsprechend zu gestalten. Die Redaktion behält sich den Schlussentscheid vor. Die Respektierung von Immaterialgüterrechten Dritter (Bild, Text, Design etc.) wird seitens ZPSMAG vorausgesetzt und nicht geprüft. Sie liegen in der ausschliesslichen Verantwortung des Content-Partners. Wird die ZPSMAG von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Content-Partner, die ZPSMAG von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen.

3.2 Produkte
Die ZPSMAG behält sich das Recht vor, Produkte abzulehnen.

3.3 Freigabe des Eintrages
Die Freigabe des Produkteeintrags wird mittels Link beim Content-Partner elektronisch eingeholt. Der Content-Partner hat den Eintrag innert der Frist (2 Arbeitstage) gegenzulesen und den Eintrag freizugeben, ansonsten gilt die Genehmigung zur Schaltung als erteilt.

4. Social Media

Der Content-Partner erlaubt der ZPSMAG, die Beiträge auf seinen Sozialen Medien Accounts wie Facebook, Instagram, LinkedIn einzuspeisen und zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck können diese Beiträge bearbeiten werden, der wesentliche Inhalt muss dabei bewahrt bleiben.

5. Mitgliedschaft

Jeder Content-Partner wird bei Erstabschluss automatisch und kostenlos für das laufende Geschäftsjahr Mitglied der Lifestyle Factory Zürich Park Side. In weiterem gelten die Bestimmungen im Mitgliederreglement.

6. Freebies

Für die Mitgliedschaft und die Attraktivität der Plattform werden Frrebies angeboten. Dies sind Gratis-Angebote für die Mitglieder und werden von den Content-Partnern auf eigene Rechnung als Promotion zur Verfügung gestellt. Folgende Bestimmungen gelten für den Einsatz von Freebies:

6.1 Freeby
Der Content-Partner legt das Freeby in Zusammenarbeit mit ZPSMAG fest. Es soll eindeutig als «Gratisangebot» gekennzeichnet werden. Der Wert des Angebots wird durch den Content-Partner festgelegt. Ebenfalls kann der Content-Partner festlegen, wieviele Freebies eingelöst werden können.
Das Produkt wird als Freeby beschrieben und mit einem Bild versehen. Die Freigabe des Freeby-Eintrags wird mittels Link beim Content-Partner elektronisch eingeholt. Der Content-Partner hat den Eintrag innert der Frist (2 Arbeitstage) gegenzulesen und freizugeben, ansonsten gilt die Genehmigung zur Schaltung als erteilt.

6.2 Einlösen von Freebies
Das Einlösen von Freebies erfolgt durch den Ausdruck eines Gutscheins beim Mitglied, welches das Freeby gebucht hat. Der Content-Partner stellt sicher, dass die Anzahl eingelöster Freebies an die ZPSMAG weitergleitet wird, im Gegenzug wird der Content-Partner wöchentlich über die heruntergeladenen Freebies informiert.
Die Einlösefrist wird mit dem Content-Partner vorgängig festgelegt und kann maximal einmal verlängert werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Rabatte
Rabatte erfolgen nach Vereinbarung via Auftragsbestätigung und sind verbindlich.

7.2 Geistiges Eigentum
Der Content-Partner anerkennt das Urheberrecht der Herausgeberin an den von der ZPSMAG individuell gestalteten Inhalte. Soweit der Content-Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, ist ihm die unentgeltliche Nutzung daran erlaubt. Die ZPSMAG muss dabei als Quelle genannt werden. Nicht autorisierte Bearbei-tung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inhalte durch Dritte ist unzulässig und wird vom Content-Partner untersagt. Dieser überträgt zudem der ZPSMAG das Recht, mit geeigneten Mitteln gegen Zuwiderhandlungen vorzugehen. Bei einem allfälligen Verkauf des ZPSMAG an einen Dritten, bleibt das Urheberrecht grundsätzlich bei der Herausgeberin, vorbehältlich einer separaten Regelung mit dem Content-Partner.

7.3 Fotorechte
Der Content-Partner erlaubt der ZPSMAG, eine Auswahl der fotografierten Sujets, Persönlichkeiten und Impressionen frei für seine Medien zu verwenden und bestätigt dies mit seiner Unterschrift auf diesem Dokument. Er hat ein Anrecht auf die Auszüge zum Eigengebrauch. Die Fotos werden nach wichtigen Qualitätsmerkmalen ausgewählt und werden im Print Magazin sowie online, dem Shop oder bei den Sozialen Medien verwendet. Es steht dem Content-Partner jederzeit frei, der Redaktion geeignetes Fotomaterial zur Verfügung zu stellen. Der Content-Partner stellt sicher und garantiert, dass durch die Verwendung der von ihm eingereichten Bilder keine Rechte Dritte verletzt werden.

7.4 Preise und Zahlungsfrist
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer gemäss jeweils anwendbaren Satz. Die Fakturierung der Werteangebote erfolgt nach Annahme der Offerte. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs sind Rabattvergütungen hinfällig. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto.

7.5 Reklamation
Reklamationen werden bis 10 Tage nach Erscheinen des Beitrags angenommen und sind schriftlich an die Redaktion der ZPSMAG zu richten.

7.6 Haftungsausschluss
Die ZPSMAG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR). Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist durch den Content-Partner nachzuweisen. Die ZPSMAG haftet nicht für indirekte Schäden und für Schäden, welche durch Dritte verursacht wurden oder für Inhalte, welche von Dritten stammen bzw. zur Verfügung gestellt wurden.

7.7 Vorzeitige Vertragsauflösung
Wird ein oder mehrere Produkt/e während der Vertragsdauer eingestellt, kann die Herausgeberin ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Content-Partner ist damit nicht von der Bezahlung der erschienenen Werteangebote entbunden.

7.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft. Anwendbares Recht ist Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

Mit Ihrer Unterschrift auf der Offerte akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.